Sportschützen und Berufswaffenträger
Die Beaufsichtigung des Schießbetriebs auf zugelassenen Schießstätten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Unser eintägiger Lehrgang zur Fortbildung zum Schießleiter vermittelt Ihnen alle notwendigen rechtlichen und praktischen Grundlagen, um den Schießleiter auf Schießständen auszuüben.
Der Lehrgang umfasst folgende Themen:
- Waffenrecht
- Schießstandbetrieb
- Sicherheitsvorkehrungen
- Erste Hilfe bei Schussunfällen
- Kommunikation mit Schützen
Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme am Schießleiterlehrgang erfüllt sein:
- Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt sein) (§ 10 AWaffV)
- Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
- Persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
- Waffensachkunde (§ 7 WaffG)
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat sowie einen Schießleiterausweis, der zur Aufsicht auf genehmigten Schießstätten berechtigt. Die Ausbildung zum Schießleiter erfolgt nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes (DSB) und vermittelt die für diese verantwortungsvolle Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Unsere Schulungen orientieren sich streng an den gesetzlichen Vorgaben und finden auf unserer eigenen Schießanlage „Shooting Range Dortmund“ statt. Wir behalten uns vor, Personen abzulehnen, die wir für charakterlich ungeeignet halten. Wir bilden nicht diejenigen aus, vor denen wir uns eigentlich schützen wollen!
Partnerlinks: Waffensachkunde | Personenschutzausbildung | Schießsportverein | Krav Maga | Shooting Range Dortmund