Wir bieten eine hochwertige Ausbildung zum Personenschützer an. Unsere Ausbilder sind erfahrene Experten auf ihrem jeweiligen Ausbildungsgebiet und verfügen über langjährige operative Erfahrung. Unsere Personenschutzausbildung findet sowohl in Bottrop als auch in Dortmund statt. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Die Personenschutzausbildung ist eine spezialisierte Ausbildung, die darauf abzielt, Personen vor potenziellen Bedrohungen, Angriffen oder anderen Sicherheitsrisiken zu schützen. Sie wird oft von Behörden oder privaten Sicherheitsunternehmen angeboten.
Die Ausbildung zum Personenschützer umfasst in der Regel eine umfangreiche theoretische und praktische Schulung. Zu den Hauptinhalten gehören:
Sachkundeprüfung nach §34a GewO:
Diese Prüfung ist erforderlich um in der Sicherheitsbranche in allen öffentlichen Bereichen und Bereichen mit öffentlichem Zugang arbeiten zu dürfen.
Risikobewertung:
Die Fähigkeit, potenzielle Gefahren und Sicherheitsrisiken im Voraus zu erkennen und zu bewerten, ist ein wesentlicher Bestandteil der Personenschutzausbildung. Hierzu gehören die Analyse von Bedrohungen, die Beurteilung der Sicherheitslage und die Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Selbstverteidigungstechniken:
Personenschützer müssen über effektive Selbstverteidigungstechniken verfügen, um sich selbst und die geschützte Person im Falle eines Angriffs zu verteidigen. Dies kann Nahkampftechniken und den Einsatz von Verteidigungswaffen umfassen. Wir schulen unsere Personenschützer in Krav Maga-Techniken, da diese sich als besonders effektiv und praxisnah erwiesen haben.
Waffenkunde:
In einigen Ländern beinhaltet die Ausbildung zum Personenschützer auch die Schulung im Umgang mit Schusswaffen. Dies umfasst die Kenntnis der örtlichen Waffengesetze, das sichere Tragen und Handhaben von Waffen sowie das Training im Schießen und in taktischen Einsätzen. Um eine Waffe in Deutschland tragen zu dürfen, benötigen Sie eine Waffensachkunde für Berufswaffenträger. Diese Ausbildung bieten wir auch an. Termine für die Waffensachkunde gem. §7 WaffG finden Sie unter dem Link: [Waffensachkunde].
Fahrsicherheit und Konvoitaktik:
Personenschützer müssen in der Lage sein, geschützte Personen sicher und effizient zu transportieren. Die Ausbildung beinhaltet daher oft Schulungen zur Fahrsicherheit, Konvoitaktik und defensive Fahrtechniken.
Erste Hilfe und medizinische Notfallversorgung:
Personenschützer sollten über grundlegende Kenntnisse in Erster Hilfe und medizinischer Notfallversorgung verfügen, um im Falle von Verletzungen oder medizinischen Notfällen angemessen reagieren zu können.